Bei allen Einreisen an den Außengrenzen sollen in einem “Ein/Ausreiseystem” zukünftig bis zu zehn Fingerabdrücke abgenommen werden. Dies beträfe sämtliche Angehörigen von “Drittstaaten”, also jenen Ländern außerhalb der EU.
Bei allen Einreisen an den Außengrenzen sollen in einem “Ein/Ausreiseystem” zukünftig bis zu zehn Fingerabdrücke abgenommen werden. Dies beträfe sämtliche Angehörigen von “Drittstaaten”, also jenen Ländern außerhalb der EU.