Die Europäische Staatsanwaltschaft war nach jahrelanger Diskussion im vergangenen Jahr als Vorhaben aller 28 EU-Staaten gescheitert. Die EU-Verträge lassen für solche Fälle aber die vertiefte Zusammenarbeit im kleineren Kreis zu. Nötig sind dafür mindestens neun Staaten. Die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft hatte schwierige rechtliche Fragen aufgeworfen, weil die strafrechtliche Verfolgung von Vergehen bislang eine rein nationale Zuständigkeit ist.