01.06.2017 - 07:01 [ Netzpolitik.org ]

EU diskutiert über Zukunft der Vorratsdatenspeicherung: „Anlasslose Speicherung nicht mehr möglich“

Die Bundesregierung hält unbeirrt daran fest, dass die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ab Juli umgesetzt werden muss. Währenddessen diskutieren auf EU-Ebene mehrere Gremien darüber, wie und ob es überhaupt eine VDS geben kann, die mit EU-Recht kompatibel ist. Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Dezember. Der EuGH hat die Umsetzung der VDS in Großbritannien und Schweden als europarechtswidrig befunden, nachdem er bereits 2014 die damalige EU-Richtlinie gekippt hatte.