16.03.2011 - 10:46 [ Lobby Control ]

Es gibt kein Moratorium der Laufzeitverlängerung

Gestern hatte die Bundeskanzlerin eine Moratorium für die Laufzeitverlängerung angekündigt: Heute sieht der Plan schon wieder anders aus: Jetzt will die Bundesregierung sieben ältere Atomkraftwerke für eine Sicherheitsprüfung temporär abschalten – ausdrücklich auf Basis des geltenden Atomgesetzes (§19 Abs. 3.3). Das heißt im Klartext: die Laufzeitverlängerung bleibt in Kraft. Und da die Laufzeiten nach Reststrom-Mengen berechnet werden, könnten die Energiekonzerne die Zeit der temporären Abschaltung einfach hinten dran hängen.