“Fakt ist, dass insbesondere die Regelleistungen für alle Altersgruppen ab 1. Januar verfassungswidrig sind und durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar auch keine Rechtsgrundlage mehr besteht. Außerdem wurde auch der Auftrag nicht erfüllt, wonach Kindern und Jugendlichen aus Hartz IV-Haushalten Bildung und kulturelle Teilhabe (z.T. Bildungspaket) ermöglicht werden muss…“