Einer der größten Fälle von Kokainschmuggel ist von der Berliner Polizei selbst initiiert worden. Das geht zu weit, urteilt der Bundesgerichtshof. Die Richter sprechen von einer „rechtsstaatswidrigen Tatprovokation“.
Einer der größten Fälle von Kokainschmuggel ist von der Berliner Polizei selbst initiiert worden. Das geht zu weit, urteilt der Bundesgerichtshof. Die Richter sprechen von einer „rechtsstaatswidrigen Tatprovokation“.