Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Dem Urteil vorausgegangen war eine hartnäckige Blockadetaktik des Landes Rheinland-Pfalz.
Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Dem Urteil vorausgegangen war eine hartnäckige Blockadetaktik des Landes Rheinland-Pfalz.