Es kann sich also durchaus mal lohnen, Polizeibehörden mit einem (kostenlosen) Auskunftsverlangen nach § 34 BDSG zu nerven. Vielleicht verläuft die nächste Kontrolle dann weniger nervenzehrend.
Muster für ein Schreiben gefällig? Die Berliner Datenschutzbeauftragte bietet auf seiner Seite alles, was man braucht.