02.06.2014 - 06:13 [ Bundestag ]

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz) und zur Einführung eines Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid..

Gesetzentwurf der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Ralph Lenkert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Kersten Steinke, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch …, wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 23 wird nach Absatz 1a folgender Absatz 1b eingefügt:

„(1b) Die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu Neufassung oder Änderungen der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union und zu in ihrer Wirkung gleichartigen Verträgen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird, bedarf der Annahme durch eine Volksabstimmung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist verbindlich. Die Annahme erfolgt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“ (…)

5. Artikel 79 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates oder der Annahme durch Volksentscheid nach Artikel 82c Absatz 6.“ (…)

Artikel 82c (Volksentscheid) (..)
(6) Eine Gesetzesvorlage oder ein anderer bestimmter Gegenstand der politischen Willensbildung sind durch Volksentscheid zustande gekommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat.