Nordrhein-Westfalen war, was Onlinedurchsuchungen betrifft, Vorreiter. Polizei und Landesamt für Verfassungsschutz durften seit Anfang 2007 Computer von Terrorverdächtigen ausspähen – bei hohen Hürden und nur in Ausnahmefällen, wie das Landesinnenministerium betonte. Dennoch sahen Kritiker dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet und legten Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein. Doch erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzte der Schnüffelpraxis ein Jahr später ein Ende. Der Innenminister des Landes hieß zu diesem Zeitpunkt Ingo Wolf. Ein FDP-Mann – genau wie Gerhart Baum, seinerzeit einer der Karlsruher Kläger wider die Onlinedurchsuchung in NRW.