Einspruch gegen 2. Planänderungsverfahren zum Stuttgart-21-Fildertunnel ist für jede Bürgerin und jeden Bürger der BRD, auch außerhalb Stuttgarts und Baden-Württembergs, noch bis 18.10. möglich!
Einspruch gegen 2. Planänderungsverfahren zum Stuttgart-21-Fildertunnel ist für jede Bürgerin und jeden Bürger der BRD, auch außerhalb Stuttgarts und Baden-Württembergs, noch bis 18.10. möglich!