Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bescheinigt einem Polizisten einen „Dienstunfall“, weil ein Gutachter durch die „abstoßenden Bilddarstellung weiblicher Geschlechtsorgane“ eine Zwangsstörung ausgelöst sieht
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bescheinigt einem Polizisten einen „Dienstunfall“, weil ein Gutachter durch die „abstoßenden Bilddarstellung weiblicher Geschlechtsorgane“ eine Zwangsstörung ausgelöst sieht