21.02.2015 - 16:04 [ Gegen Hartz ]

Eingliederungsvereinbarung

Achtung!
Wenn solcherart „Hilfen“ die einzigen sind, kann die Eingliederungsvereinbarung als erledigt zu den Akten gelegt werden – als corpus delicti für spätere Rechtsstreitigkeiten. Solch einen Wisch niemals unterschreiben, sondern schriftlich Ablehnungsgründe benennen! Inhalt der Eingliederungsvereinbarung wird ausgehandelt. Das ist die schwierigste Phase für den Hilfebedürftigen. Eine qualifizierte Eingliederungsvereinbarung muss begründet sein. Das kann sie nur sein, wenn Profiling und Eingliederungskonzept vorliegen.