Der faule Kompromiss von CDU/CSU, FDP und SPD entspricht dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9.2.2010 nicht.
Die entscheidende Forderung des Bundesverfassungsgerichts, den Hartz-IV-Bezieher(inne)n ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu gewähren, wurde nicht erfüllt, sondern einfach ignoriert. Wieder entsprangen die von der Regierungskoalition getroffenen Entscheidungen reiner Willkür und waren der Haushaltslage angepasst, hatten aber mit der Lebenswirklichkeit der Armen nicht das Geringste zu tun.