Das Bundesverfassungsgericht will noch vor Beginn des Münchner NSU-Prozesses am 6. Mai entscheiden, ob das Verfahren wegen des großen öffentlichen Interesses per Video übertragen werden muss.
Das Bundesverfassungsgericht will noch vor Beginn des Münchner NSU-Prozesses am 6. Mai entscheiden, ob das Verfahren wegen des großen öffentlichen Interesses per Video übertragen werden muss.