19.01.2016 - 07:17 [ Legal Tribune Online ]

EGMR rügt Ungarns Geheimüberwachung: Anti-Terror-Gesetze zu miss­brauch­s­an­fällig

(12.1.2015) Die Richter in Straßburg monierten, dass die ungarischen Gesetze keine Sicherheitsgarantien für die überwachten Personen enthielten. Die Regierung könne die Geheimüberwachung ohne jede Begründung allein beschließen und noch dazu jede beliebige Person überwachen lassen, hieß es in dem Urteil. Betroffene hätten außerdem keine Möglichkeit, sich juristisch zu wehren. Die ungarischen Gesetze zur Geheimüberwachung verstießen daher gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens gemäß Art. 8 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).