Hat ein Nutzer einen Beitrag gemeldet und ist er der Meinung, das betroffene Netzwerk reagiere nicht oder nicht schnell genug, kann er sich ans Bundesjustizministerium wenden. Die Behörde überprüft dann den Fall. Stellt das Ministerium bei einem Unternehmen „systemische Mängel“ fest, funktioniert also das Entfernen in vielen Fällen nicht oder nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen, kann es mit Bußgeldern bis zu 50 Millionen Euro belegt werden.