20.05.2017 - 14:19 [ Bundestag ]

Drucksache 18 / 11027: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage .. Drucksache 18/10812

(27.1.2017) Die Beantwortung der Fragen 1j und 6e kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags
aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten solcher Erkenntnisse würde zu einer erheblichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst (BND) zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des BND erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft und bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.