(9.1.2017) 1(j) Wurde Anis Amri nach der Beendigung der im Rahmen von Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Berlin erfolgten Überwachungsmaßnahmen im September 2016 (Pressemitteilung GStA Berlin 23. Dezember 2016) nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Folgezeit weiter durch welche Behörde überwacht oder beobachtet?
Wurde er nach Ende der strafverfahrensrechtlichen Überwachung weiterhin als Gefährder eingestuft bzw. geführt, und bestand nach Erkenntnissen der Bundesregierung nach September 2016 Anlass für eine Überwachung im Rahmen präventiv-polizeirechtlicher Gefahrenabwehr, und wenn nein, warum nicht?
(…)
6(e)
Befasste sich der BND auch nach der im September 2016 erfolgten Beendigung der von der GStA Berlin veranlassten Überwachungsmaßnahmen mit dem Fall Anis Amri, und wenn ja, wie?