30.11.2013 - 09:22 [ Heise ]

Drohnen-Teststrecke in Bayern bleibt noch geschlossen

sollten die Drohnen zur Aufklärung im elektromagnetischen Spektrum (die sogenannte „signalerfassende Aufklärung“) operieren, würden Belange des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) berührt. Im Falle deutscher Drohnen müsste hierfür die parlamentarische G 10-Kommission eingeschaltet werden. Jedoch gesteht die Bundesregierung ein, dass ausländische Behörden und Streitkräfte in Deutschland nicht ihrer Kontrolle unterliegen.