Die Ermittler räumen ein, dass N. zu Techno-Partys ins Ausland gefahren ist und dass sie nicht nachvollziehen können, wie er die Hotelübernachtungen bezahlte. Das gelte auch für andere Urlaubsreisen.
Die Ermittler räumen ein, dass N. zu Techno-Partys ins Ausland gefahren ist und dass sie nicht nachvollziehen können, wie er die Hotelübernachtungen bezahlte. Das gelte auch für andere Urlaubsreisen.