Justizminister Heiko Maas, mittlerweile ein eifriger, wenn auch argumentationsschwacher Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, müsste es eigentlich besser wissen und wurde schon direkt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Abschaffung der EU-VDS-Richtlinie von Beamten des Justizministeriums (BMJ) über die Schwierigkeiten einer Neueinführung selbiger informiert. Das belegen Dokumente, aus denen der Spiegel Anfang August zitierte und die nun als Ergebnis einer Informationsfreiheitsanfrage öffentlich zugänglich sind.