15.11.2012 - 10:42 [ meinungdverbrechen.de ]

Die zwei Gesichter der Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

In einer Presseerklärung vom 17.7.2012 gab der Bundesgerichtshof (BGH) bekannt, daß er in zwei aktuellen Verfahren entschieden hatte, daß es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle. Das war die juristische Schlußfolgerung, die auf das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 folgen musste. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für mit dem in Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2 garantierten Recht auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar und daher verfassungswidrig erklärt.