Ein hochrangiger Gas-Manager muss einen Bericht der „Welt“ ĂĽber mutmaĂźliche Stasi-Verstrickungen dulden. Es bestehe ein „gewichtiges Interesse“ der Ă–ffentlichkeit, entschied der Bundesgerichtshof.
Ein hochrangiger Gas-Manager muss einen Bericht der „Welt“ ĂĽber mutmaĂźliche Stasi-Verstrickungen dulden. Es bestehe ein „gewichtiges Interesse“ der Ă–ffentlichkeit, entschied der Bundesgerichtshof.