(25.11.2015) Das sogenannte „Macron-Gesetz“, d.h. das Gesetz Nr. 2015-990 vom 06.08.2015 „für Wachstum, Aktivität und Chancengleichheit“ lockert unter anderem die Gesetzgebung bezüglich der Öffnung der Geschäfte am Sonntag und an den Abenden in Frankreich. Diese Bestimmungen des Macron-Gesetzes, die am 08.08.2015 in Kraft getreten sind, sind zwar nicht die wichtigsten, jedoch sicherlich diejenigen, über die am meisten diskutiert wurde.