„Künftig wird der Verfassungsschutz dieselben Möglichkeiten haben, auf Daten zuzugreifen, wie die Justiz – mit dem Unterschied, dass in der Justiz der Staatsanwalt nachfragen und der Richter das bewilligen muss, während der Staatsschutz nur eine Ermächtigung durch den Rechtsschutzbeauftragten braucht.“