Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist im Rahmen der herkömmlich geltenden Grundrechtsdogmatik kaum mehr nachzuvollziehen und offensichtlich rechtsfehlerhaft.
Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist im Rahmen der herkömmlich geltenden Grundrechtsdogmatik kaum mehr nachzuvollziehen und offensichtlich rechtsfehlerhaft.