11.10.2014 - 09:53 [ Freitag ]

„Die Grenzen des Erlaubten werden verschoben“

Widerspricht diese Praxis nicht dem Grundgesetz?

Aus meiner Sicht, ja. Es verstößt auch gegen das G-10-Gesetz. Mit diesem Gesetz regelt der BND die Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis, also auch in die Datenleitungen des Internets. Doch der BND höhlt dieses Gesetz immer weiter aus und verletzt damit das Datenschutzgesetz.

Wie ist das rechtlich überhaupt möglich?

Die bestehenden Gesetze sind zu schwammig formuliert, daher können die Geheimdienste machen, was sie wollen. Die Operation „Eikonal“ ist nur die Spitze des Eisberges.