(28.12.2017) Den Übergang von Strafverfolgung zu Verfolgung umschrieb das Bundesverfassungsgericht wie folgt:
„Das Erfordernis tatsächlicher Anhaltspunkte führt dazu, dass Vermutungen oder allgemeine Erfahrungssätze allein nicht ausreichen, um den Zugriff zu rechtfertigen. Vielmehr müssen bestimmte Tatsachen festgestellt sein, die eine Gefahrenprognose tragen.“
Das Verfassungsgericht ernannte also Polizei, Geheimdienste und faktisch alle relevanten Exekutivbehörden zu amtlichen Propheten, die fortan in die Zukunft schauten. Oder jedenfalls dachten, dass sie das taten, was ihnen ohne Zweifel auch gefiel, das was sie dachten was sie sahen.