Schon vor fast 20 Jahren wies die Bundesregierung die Betreiber an, “die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs” von Staatsbürgern zu ermöglichen.
Schon vor fast 20 Jahren wies die Bundesregierung die Betreiber an, “die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs” von Staatsbürgern zu ermöglichen.