„Die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts im Plenum würde auch dem gegen das bisherige Verfahren häufig vorgetragenen, nicht völlig von der Hand zu weisenden Einwand mangelnder Transparenz abhelfen. Eine öffentliche Wahl strukturiert die öffentliche Diskussion in einer anderen Weise als die nicht zugängliche Entscheidung in einem Kleingremium. Dies wird auch dann gelten, wenn im Plenum – wie etwa auch bei der Wahl des Bundeskanzlers – eine Aussprache zur Wahl nicht stattfindet.“