Die Bayerische Polizei hat die Befugnisse, in Wohnungen einzubrechen, Wanzen und Kameras zu platzieren, infolgedessen auch private und intimste Gespräche mit Verwandten, Ärzten und Anwälten aufzuzeichnen. Und das ist erst der Gipfel, es folgt nun das Gipfelkreuz: Die Befugnisse reichen soweit, dass die Bayerische Polizei in Informationssysteme eindringen, dortige Daten löschen und – verändern (!) darf!