Zur Führung der allgemeinen Arbeit des Parlamentarischen Rates wird die Einrichtung eines Ältestenra tes, eines Geschäftsordnungsausschus ses und eines Hauptausschusses beschlossen, der die Koordinierung all dieser Aufgaben übernehmen soll. Damit erhält der Parlamentarische Rat politische und verwaltungstechnische Strukturen, die bereits stark an ein rich tiges Parlament erinnern.