(17.Februar 2013) Für potentiell flächendeckende Durchleuchtung von Metropolen mit ihren tausenden Gebäuden und Kellerräumen bietet sich – wenn auch nicht mit gleicher optischer Auflösung wie bei unmittelbarer Nähe des Zielobjekts und Verwendung von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung – der Einsatz von etwas niedriger frequenten Millimeterwellen aus der Luft an, etwa durch Drohnen. Bereits im September 2008 hatte das U.S.-Militär, nach jahrelanger und in Zeiten des “Antiterrorismus” massiv finanziell geförderter Forschung, an die Presse dringen lassen, man setze in Kriegsgebieten Drohnen mit Überwachungstechnologien ein, die “das Verfolgen von menschlichen Zielen erlauben, selbst wenn sie in Gebäuden oder auf andere Art versteckt sind”.
Im Zuge des Wahlkampfs zu den Berliner Abgeordnetenhauswahlen im September 2011 und einer Reihe anonymer Brandstiftungen, die durch die Polizei nicht aufgeklärt wurden, forderte nun die “Deutsche Polizeigewerkschaft” in der “Bild”-Zeitung den Einsatz “modernster Überwachungstechnik” in “Zeppelinen und Drohnen” über Berlin. Die Piratenpartei weigerte sich auf Anfrage von Radio Utopie vor der Landtagswahl sich mit der Thematik auch nur zu beschäftigen. Monate später winkte dann der Bundestag am 15. Dezember 2011 in erster Lesung (30 Sekunden) und am 26. Januar in zweiter und dritter Lesung (60 Sekunden) die Legalisierung des Einsatzes von Drohnen u.a. “zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung” über der Republik durch und definierte z.B. auf anderen Kontinenten befindliche Drohnen-Kontrollstationen als Luftfahrzeuge in deutschem Luftraum (“unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation”). Alle Parteien und Abgeordneten des Parlaments der Republik kollaborierten aktiv oder passiv.
Für die Durchleuchtung von Materialien aus größerer Entfernung, etwa aus dem Weltraum, wird niedrig frequente elektromagnetische Strahlung im Spektrum der Kurzwelle angewendet. Bereits seit 2004 wird zumindest durch eine Agency mittels von Satelliten ausgesendeter Strahlung mit einer Wellenlänge von 50 Metern (6 MHz) bis 100 Metern (3 MHz) offiziell nicht nur durch sämtliche Materialien auf der Oberfläche, sondern kilometertief ins Innere des Planeten vorgedrungen. Bei der Agency handelte es sich um die “European Space Agency” E.S.A. und beim Planeten um den Mars.