14.02.2014 - 07:38 [ Halina Wawzyniak, Mitglied des Deutschen Bundestages ]

Der Justizminister im Rechtsausschuss

(12.01.) Schließlich ging es noch um die Vorratsdatenspeicherung. Da wurde es dann völlig abwegig. Wenn der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären würde, dann würde nicht auf eine neue Richtlinie gewartet werden, sondern dennoch ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Das erschien mir dann doch nicht nachvollziehbar. Die Begründung für die Vorratsdatenspeicherug war ja immer die Richtlinie. Also fragte ich nach. Es wurde aber nicht besser. Man gehe davon aus, dass möglicherweise die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH für unzulässig erklärt wird, nicht aber das Instrument Vorratsdatenspeicherung. Es sei deshalb angestrebt “präventiv” zu handeln und nicht auf eine neue Richtlinie zu warten. Man könne ja durch eine strenge Regelung in einem deutschen Gesetz auf die neue EU-Richtlinie Einfluss nehmen. Mit anderen Worten, die Vorratsdatenspeicherung wird kommen, unabhängig was der EuGH entscheidet.