Wenn wie hier die Ordnung des Grundgesetzes selbst auf dem Spiel steht, und alle anderen von der Rechtsordnung vorgegebenen Mittel bis hin zu 8 Verfassungsbeschwerden, davon die neuesten 6 vom 30.06.2012 mit allein 34 ½ Seiten entscheidungserheblichen Punkten zur Rechtsfortbildung und mit 28 Eilanträgen auf einstweilige Anordnung sowie ein Befangenheitsantrag scheinbar einfach liegengelassen werden, man aber gleichzeitig am 12.09.2012 in der Hauptsache entscheiden will, dann bleibt nur noch Widerstand im Sinne von Art. 20