(12.Juni) Statement: `Leider stellen wir fest, dass die Praxis stark zunimmt, minimale Mietrückstände sowie Nebenkostennachforderungen in ihrer Summe als Kündigungsgrund zu missbrauchen. Immer häufiger ist dabei auch zu beobachten, dass das Jobcenter seiner Aufgabe die Miete von Sozialhilfeempfänger*innen an die Vermieter*innen zu zahlen, nicht nachkommt. Dafür aber rechtlich nicht belangt werden kann, da die Mieter*innen in der Alleinverantwortung den Vermieter*innen gegenüber bleiben. Verantwortlich dafür ist aber in Wirklichkeit eine repressive HartzIV-Politik, die System hat. Es handelt sich zunehmend um ein politisches Massenphänomen, das die Lage von Mieter*innen dahingehend auszunutzen weiß, dass die zur Selbsthilfe notwendigen Informationen vorenthalten werden. Menschen an den Rand zu drängen und zu marginalisieren, wird nicht nur hingenommen, sondern ist politisch gewollt.´