Runde 3 â Verfassungsbeschwerde eingelegt: Thomas H. sieht seine Grundrechte auf freie MeinungsäuĂerung und Versammlungsfreiheit verletzt und zusammen mit weiteren Verfahrensfehlern, wie die Ăźberzogene HĂśhe des StrafmaĂes, fĂźhrte dies dazu, dass mit Hilfe seines Anwaltes Anfang Januar 2017 gegen die Entscheidung des Landgerichtes Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde. Zudem wurde eine RĂźge des Landgerichtes eingereicht. Hier galt es zu klären, ob die ZurĂźckweisung des Landgerichts als offensichtlich unbegrĂźndet tatsächlich so unbegrĂźndet war, und in letzter Konsequenz unter Umständen auch, wie das Fraport-Urteil ausgelegt werden kann.