21.05.2015 - 10:24 [ Deutscher Anwaltverein ]

DAV lehnt Vorratsdatenspeicherung ab: Kein ausreichender Schutz von Berufsgeheimnisträgern und Journalisten

Nach Ansicht des DAV ist es äußerst zweifelhaft, ob mit diesen Plänen die sicherheitspolitischen Ziele überhaupt erreicht werden können. „Dass mit einer Vorratsdatenspeicherung Gefahren nicht abgewehrt werden können, zeigen die Pariser Attentate“, so Schellenberg weiter. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages habe festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquote in den EU-Mitgliedsstaaten „praktisch“ keine Auswirkungen habe. Auch die kriminologische Abteilung des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht von Juli 2011 kommt zu dem Schluss, dass Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation nur in einer sehr kleinen Zahl von Verfahren notwendig ist. Daher stellt sich die Frage: Warum dann der Angriff auf die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern.

„Es ist unerträglich, dass in der Bevölkerung ein Gefühl des ständigen Überwachtwerdens hervorgerufen wird“, so Schellenberg weiter. Dabei verkenne der Gesetzgeber, dass gerade die Skandale der Datenüberwachung in der jüngsten Zeit die Akzeptanz weiterer Überwachungsmaßnahmen bei der Bevölkerung auf null habe schwinden lassen.