Staatliche Gewalt zur Durchsetzung von gesellschaftlichen „Regeln“ und zum Schutz wichtiger Rechtsgüter – wie etwa das Recht auf Eigentum oder die Freiheit der eigenen Person – , sei unverzichtbar. Ohne Strafen gäbe es keinen ordentlichen Schutz der Bürger und ihrer Rechte. Zwar fällt es einigen Menschen durchaus auf, dass (mehr) Strafen bzw. härtere Strafen Verbrechen nicht verhindern. Und es wird gelegentlich zugestanden, dass der Nutzen von Strafen – etwa für die Opfer von Straftaten – fraglich ist. Schließlich machen Strafen das Geschehene für diese Opfer nicht wieder gut, sondern fügen der Gewalt der Straftat bloß weitere Gewalt hinzu.