15.03.2018 - 12:02 [ Humanistischer Pressedienst / Twitter ] Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die über 38-jährige geheimdienstliche Überwachung von Dr. Rolf Gössner unverhältnismäßig und rechtswidrig war.