Schon im Wahlkampf war klar geworden, dass fĂĽr viele Wählerinnen und Wähler die EinfĂĽhrung eines Mindestlohns ein wichtiges Thema ist. Gesetzt hatten es Anfang 2006 die Gewerkschaften ver.di und Nahrung – Genuss – Gaststätten. Sie grĂĽndeten damals die Initiative Mindestlohn und brachten die sich immer weiter verbreitende Arbeit fĂĽr einen Hungerlohn ins Blickfeld der Ă–ffentlichkeit. Im Laufe der Zeit wuchs die Zustimmung zu der Forderung nach einer allgemeinen, gesetzlich festgesetzten und flächendeckenden Bezahlung in Höhe von mindestens 8,50 Euro pro Stunde.