(23.9.2015) Eine Reform der G 10-Kommission ist die Voraussetzung, um herrschende rechtsstaatliche Defizite zu beheben und die Grund- und Menschenrechtsbindung des BND zu gewährleisten. Gleichzeitig kann sie dazu beitragen, die Verhandlungsposition Deutschlands gegenüber den USA und anderen verbündeten Staaten zu stärken.
Folgende Reformschritte sind daher entscheidend:
Überwachungsmaßnahmen der reinen Auslandsaufklärung müssen zukünftig ebenfalls von der G 10-Kommission auf Zulässigkeit und Erforderlichkeit hin geprüft werden können. Der Bundestag verabschiedet dafür ein neues Artikel 10-Gesetz, dass unmissverständlich alle nachrichtendienstlichen Eingriffe in das Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis verbindlich regelt.