16.05.2017 - 09:19 [ Gericht der Europäischen Union ]

Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde

Das Gericht weist die von der Kommission vertretene Auffassung zurück, wonach der Beschluss, mit dem ihr die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss von TTIP entzogen werden soll, nicht Gegenstand einer Europäischen Bürgerinitiative sein könne. Nach Auffassung der Kommission fällt ein solcher Beschluss deswegen nicht unter den Begriff des Rechtsakts, da die Ermächtigung selbst wegen ihres vorbereitenden Charakters und mangels Außenwirkung nicht unter diesen Begriff falle.

In diesem Zusammenhang stellt das Gericht u.a. fest, dass der Grundsatz der Demokratie, der zu den grundlegen Werten gehört, auf die die Union sich gründet, sowie das der Europäischen Bürgerinitiative zugrunde liegende Ziel (nämlich
die demokratische Funktionsweise der Union zu verbessern, indem jedem Bürger ein allgemeines Recht auf Beteiligung am demokratischen Leben eingeräumt wird), es erfordern, eine Auslegung des Begriffs des Rechtsakts zugrunde zu legen, die Rechtsakte wie den Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss eines internationalen Abkommens (wie TTIP und CETA) mit einschließt, das unbestreitbar eine Änderung der Rechtsordnung der Union herbei führen soll.