(12.Juni) Ruhighalten von Betroffenen
Beim Ruhighalten der Betroffenen spielt u.a. wieder der Allgemeinwohlbezug eine große Rolle. Eine betroffene Person muss sich und ihr eigenes Anliegen so wichtig nehmen, dass sie wie selbstverständlich annimmt, dass ihr Anliegen nicht nur ihr Privatproblem sei, sondern auch andere betrifft. Allein dieser Fakt sorgt in vielen Fällen schon dafür, die Betroffenen mundtot zu machen.