Nach der Neuregelung dürfen bayerische Beamte nun bereits bei vagem Verdacht Maßnahmen einsetzen, die die Freiheit einschränken, etwa Gewahrsam von standardmäßig drei Monaten oder elektronische Fußfesseln. Als Verdachtsgrundlage gegen eine Person könnte eine Reise oder die Zugehörigkeit zu einer Szene ausreichen.