Während bei der Vorratsdatenspeicherung die Verbindungsdaten für ausgehende und eingehende Anrufe, der Ort des Anrufs und IP-Adressen für sechs Monate gespeichert werden, geht „Session Logging“ deutlich weiter. Dabei werden zusätzlich die aufgerufenen Webseiten und der Inhalt von IP-Paketen von den Internetanbietern gespeichert, wie der IT-Pol Vorsitzende Jesper Lund auf der Seite von European Digital Rights (EDRi) erklärt.
Erst 2014 hat das Justizministerium eine ähnliche, seit 2007 bestehende Regelung wieder abgeschafft, weil sie nach eigenen Angaben unnütz, teuer und freiheitseinschränkend war. Damals war allerdings nur stichprobenartig jedes 500. Datenpaket gespeichert worden. Jetzt plant das gleiche Ministerium, unter neuer politischer Führung, die Wiedereinführung von „session logging“ ohne die vorherigen Einschränkungen. Das Gesetz soll noch im Frühjahr beschlossen werden.