Befürworter des Entwurfs zur Vorratsdatenspeicherung haben bisher keine überzeugenden Nachweise geliefert, dass die VDS schwerste terroristische Straftaten verhindert oder zu ihrer Aufklärung beigetragen hätte. Die massenhafte und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten widerspricht den Auflagen des EuGH und des BVerfG.
Den deutschen Providern würden unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Wie mittelständische Unternehmen diese Kosten schultern sollen, ist mehr als fraglich.