Dem „Schlichterspruch“ wird in der öffentlichen Diskussion eine Bedeutung beigemessen, die ihm nicht zukommt. Mit den nachfolgenden rechtlichen und konflikttheoretischen Überlegungen will ich dazu ermutigen, sich von seinen Wirkungen zu befreien – im Sinne der von Heiner Geißler mehrfach beschworenen „Aufklärung“.