16.05.2017 - 17:19 [ Stol.it ]

Ceta, TTIP & Co.: EuGH ebnet Weg für Veto-Recht

Es bleibt zudem die Möglichkeit, den Großteil der Regelungen bereits vor der endgültigen Ratifizierung in Kraft treten zu lassen – dabei handelt es sich in der Regel um all diejenigen, die in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen fallen.
Unklar bleibt jedoch, was passiert, wenn ein nationales Parlament dann die Zustimmung zum vollständigen Inkrafttreten des Abkommens verweigert. Niemand hat bislang eine Antwort auf die Frage, wie lange ein Abkommen vorläufig angewendet werden darf.